top of page

Zapfenschutz

Im Handel mit gereiften Weinen trägt das Risiko eines Zapfenfehlers üblicherweise allein der Käufer. Bei uns nicht: Mit jedem Einkauf bauen Sie automatisch ein Guthaben von 5 % auf. Ist eine Flasche fehlerhaft, ersetzen wir sie daraus ganz oder teilweise.

 

Beispiel

Bei Einkäufen von CHF 2'000.– in den letzten drei Jahren beträgt Ihr Guthaben CHF 100.–. Eine fehlerhafte Flasche zu CHF 80.– ersetzen wir vollständig, eine zu CHF 150.– mit CHF 100.–.

 

Was als fehlerhaft gilt

Ein Zapfenfehler (TCA, muffiger Geruch) oder ein durch den Zapfen oxidierter Wein. Die natürliche Alterung eines gereiften Weins können wir nicht als Fehler anrechnen.

 

So melden Sie eine fehlerhafte Flasche

Melden Sie die Flasche innert 7 Tagen nach dem Öffnen an info@selection-b.ch, mit Bestellnummer. Die Flasche muss mit dem Originalzapfen aufbewahrt und noch zu mindestens drei Vierteln gefüllt sein. Auf Anfrage bringen Sie sie vorbei oder senden sie uns zu, auf Ihre Kosten. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Gutscheincode.

 

Bedingungen

Es zählen die Einkäufe der letzten drei Jahre, abzüglich bereits bezogener Leistungen. Ersetzt wird höchstens der bezahlte Preis der Flasche. Keine Barauszahlung, nicht übertragbar. Der Zapfenschutz ist eine freiwillige Leistung von Selection Bardoscia.

bottom of page